Petition zur Gleichstellung Selbständiger in der GKV

Veröffentlicht am
Petition zur Gleichstellung von Selbständigen in der GKV - Bildungsexperten

Was das mit den Bildungsexperten zu tun hat?

Dozenten und Bildungsreferenten sind selbständig als Freiberufler tätig und ein wichtiger Baustein unseres Bildungssystems. Hohe Sozialabgaben belasten also nicht nur die Experten, welche mit ihrer wertvollen Arbeit die pädagogischen Fachkräfte unterstützen, sondern sie belasten auch die Finanzen der Kitas und Schulen, welche am Ende durch hohe Honorare diese Sozialabgaben mit finanzieren müssen.

Andernfalls sind die Experten am Ende gezwungen, ihre Tätigkeit aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit aufzugeben – und damit ist niemandem geholfen.

Was bedeutet Gleichstellung?

„Bei der Gleichstellung geht es um die Angleichung der rechtlichen oder sozialen Verhältnisse vergleichbarer Personen oder Gruppen. War zunächst meist von Gleichberechtigung die Rede, wird heute das Wort Gleichstellung als der treffendere Begriff verstanden. Dies ist zugleich ein Paradigmen- Wechsel: Gleichstellung meint, dass durch politische Maßnahmen und staatliche Vorgaben Benachteiligungen von sozialen Gruppen beseitigt werden. […] Gleichstellung gilt als Menschenrechtsfrage. Es geht um soziale Gerechtigkeit wie auch um Chancengleichheit. Sie wird als Grundbedingung der Demokratie gesehen und als Indikator für eine am Menschen orientierte nachhaltige Entwicklung.“ (Friedrich Ebert Stiftung)

Um eine Gleichstellung zu erreichen, müssen also die Ungleichheiten zwischen freiwillen Versicherten und Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung  aufgehoben werden:

 

1. Ungleichheit:  Unfaire Zusatzbelastungen für Selbständige

Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbständige auch auf zusätzliche Einnahmen wie bspw. Mieteinnahmen, Einkommen privat versicherter Partner, Unterhaltszahlungen für Geschiedene, Kapitalerträge, Preisgelder oder Fördergelder Krankenkassenbeiträge zahlen.

Bsp. 1: Selbständige X zieht aus der Provinz in die 200 km entfernte Großstadt, um näher an ihren Auftraggebern zu sein. Nun muss sie auf die Mieteinnahmen ihrer kleinen bisher bewohnten Eigentumswohnung Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl diese nicht einmal ihre stark gestiegenen Mietausgaben decken.

Bsp. 2: Selbständiger Y hat sich ein kleines Kapitaldepot angespart, was für die spätere Rentenversorgung gedacht ist, da er nicht in der DRV versichert ist. Nun muss er jedoch auf seine daraus resultierenden Kapitalerträge zusätzlich Krankenkassenabgaben zahlen, welche sein späteres Rentenkapital minimieren. 

 

2. Ungleichheit: Fragwürdige Doppelbelastungen für Selbständige

Für die Beitragsbemessung wird bei Selbstständigen der Gewinn herangezogen. Der Gewinn enthält rechnerisch jedoch bereits den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, dass Selbstständige auf ihre Beiträge noch einmal Beiträge zu zahlen haben. Laut vgsd (Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V.) führt dies dazu, dass bei vergleichbarem Brutto um 20 % höhere Beiträge gezahlt werden müssen.

Dem Selbständigen bleibt ein um 10 % niedrigeres Nettoeinkommen. Für ein vergleichbares Nettoeinkommen eines Angestellten muss der Gewinn der Selbständigen um 34 % Prozent höher sein als das Arbeitnehmerbrutto.

 

3. Ungleichheit: Skandalöse Zustände für Selbständige

Im Gegensatz zur Einkommenssteuer oder zu Unterhaltszahlungen gibt es keinen Selbstbehalt, sondern eine Mindestbemessungsgrenze für Beitragszahlungen.

 „Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der „Mindesteinnahme“. Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird – selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.248,33 Euro im Monat (2025)“ (Quelle TKK)

Selbst wenn sie wegen einer Krankheit, Teilzeittätigkeit oder durch umsatzbedingte Schwankungen wenig bis kein Einkommen haben, müssen Selbständige ca. 260 €/mtl. zahlen. Dies ist umso prekärer, weil sie auch bei krankheitsbedingtem Verdienstausfall Beiträge an die GKV zahlen müssen, obwohl sie häufig kein oder erst ab der 7. Woche Krankengeld erhalten. 

Ein schockierendes Rechenbeispiel:

Der aktuelle Bürgergeldsatz für Alleinstehende liegt bei 563 €. Zusätzlich werden die Bruttokaltmiete plus Heizkosten sowie die GKV übernommen. Außerdem können Bürgergeldempfänger im Gegensatz zu Selbständigen weitere Vergünstigungen z.B. im ÖPNV oder Befreiungen wie von der GEZ in Anspruch nehmen.

Bei einem durchschnittlichen Mietpreis von 641 €/mtl. mit 54 €/mtl. Heizkosten müssen Selbständige bereits 1.670 €/mtl. einnehmen (laut Bundesministerium der Finanzen), um am Monatsende abzüglich Steuern, Wohnkosten & Beiträgen zur GKV ebenfalls 563 € zur Verfügung zu haben (ohne Vergünstigungen & Befreiungen). Verdienen sie 2.200 €/mtl. bleiben nach Abzug von parallel ansteigenden Steuern und Sozialabgaben ganze 27 € mehr übrig.

Dafür müssen Selbständige (laut Krankenkassen-Rechner) allerdings 263,15 € pro Monat an Krankenversicherungbeiträgen abführen. Im Vergleich dazu zahlt der Staat für die Bezieher von Bürgergeld lediglich die Hälfte, nämlich nur 133,17 € pro Monat an die GKV. (Quelle: vdek – Verband der Ersatzkassen)

Und wenn die selbständige Tätigkeit wie bei den Bildungsexperten rentenversicherungspflichtig ist, zahlen sie davon weitere 283 € (18,6%) an die DRV. So bleibt dem Selbständigen im Vergleich zum Bürgergeldempfänger von seinen eingenommenen 1.670 € statt der 563 € nur noch eine monatliche Summe von 280 € zum Leben. 

Kein Wunder also, dass immer mehr (Solo-)Selbständige ihre freiberufliche Tätigkeit oder ihre Unternehmen aufgeben und sich bspw. arbeitslos melden. So sank die Zahl der Selbständigen bis 2023 bereits das zwölfte Jahr in Folge auf nur noch 3,6 Millionen.

Bsp.: Selbständige Z arbeitet online als Deutschlehrerin. Ihr Einkommen konnte sie von 1.600 € auf 2.200 € im Monat steigern. Auch davon kann sie ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren, da der Mehrverdienst von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern aufgefressen wird. Inzwischen hat sie Bürgergeld beantragt. 

Um zu verhindern, dass immer mehr Bildungsexperten ihre Tätigkeit aufgeben, muss etwas passieren. Wir wissen, dass die Gleichstellung in der GKV nicht die ganze Belastung der der Selbständigen löst. Aber es ist ein wichtiger, und vor allem fairer erster Schritt für mehr Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt. 

Daher bitten wir Sie um Ihre Unterschrift – Setzen Sie ein Zeichen für Gerechtigkeit! Und helfen Sie mit, die Ungleichbehandlung von Selbständigen in der GKV zu verbessern, denn eine gerechtere Beitragsbemessung sichert die Existenz von Millionen Selbständigen und stärkt die Wirtschaftskraft unseres Landes.

Ihre Bildungsexperte

Updates:

14.01.2025   Unterstützung durch den vgsd – Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V.

16.01.2025   Unterstützung durch das YouGrow-Frauennetzwerk

 

Literatur:

Dr. phil. Weyers, D. (2024). Wer zahlt was ins Solidarsystem ‚gesetzliche Krankenversicherung‘?

Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V. (2024). Drei Gründe, warum Selbstständige zu viel Sozialbeiträge zahlen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Tags:
Sher This: