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Q & A

Hier findest du eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten (Q & A) für die Bewerbung als Bildungsexperte.

Nein. Wer Bildungsexperte werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • eine pädagogische Grundausbildung und/oder Qualifizierung zum angebotenen Thema
  • mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Pädagoge und/oder im angebotenen Thema
  • mindestens 2-jährige Tätigkeit als Dozent, Referent oder Trainer
  • positive Haltung der Zielgruppe gegenüber
  • Zuverlässigkeit & Qualitätsbewusstsein
  • Eine Jahresgebühr in Höhe von 500 € (zzgl. Mwst.).
  • Die Zahlung ist in Raten mit einem Aufpreis für die zusätzliche Buchhaltung möglich. 
Nein. Es wird keine Honorarbeteiligung, Vermittlungsgebühr o. Ä. fällig. Die Plattform finanziert sich über die Jahresgebühr.
  • Erstellung der Expertenseite
  • Aufnahme und Veröffentlichung eines Experten-Podcasts
  • Bearbeitung und Veröffentlichung von Blogartikeln und Videos
  • Bewerbung an ca. 10.000 Einrichtungen jährlich per Newsletter
  • Offlinebewerbung auf Bildungsveranstaltungen wie Messen, Kongressen und Fachtagen
  • Onlinebewerbung auf Social Media & passenden Onlineanbietern
  • Teilnahme als Dozentin an Online-Fachtagen
  • Teilnahme als Autorin an Buchprojekten
  • Rabattaktionen bei Kooperationspartnern (z. B. Trainer I Kongress)
  • monatliche Online-Community-Treffen
  • jährliches Live-Community-Treffen
  • Whats-App Austausch + Info Gruppe für gegenseitige Unterstützung und Beratung
  • Möglichkeit einen der jährlichen Bildungsexperten-Awards zu gewinnen
  • eine pädagogische Grundausbildung und/oder Qualifizierung zum angebotenen Thema
  • mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Pädagoge und/oder im angebotenen Thema
  • mindestens 2-jährige Tätigkeit als Dozent, Referent oder Trainer
  • positive Haltung der Zielgruppe gegenüber
  • Zuverlässigkeit & Qualitätsbewusstsein
Nein. Jeder Experte kann auch weiterhin Aufträge von anderen Anbietern annehmen. Ebenso können bei den Bildungsexperten mehrere Experten das gleiche Thema anbieten.

Ja. Jeder Experte bestimmt seine Themen selbst. Diese Themen können bereits in den Suchfiltern vorhanden sein. Ist ein Thema noch nicht vorhanden, wird dazu ein neuer Suchfilter angelegt, sodass die Bildungseinrichtungen es finden können.

Ja. Die Plattform ist für den deutschsprachigen Raum. Jeder Bildungsexperte gibt an, in welchen Städten / Bundesländern / Ländern er seine Themen als Präsenzveranstaltung anbietet und ob er für online stattfindende Veranstaltungen gebucht werden kann.

Die Anfragen der Einrichtungen werden direkt an die Experten geleitet. Die Abstimmung zu Terminen, Honoraren, Themen, örtlichen Gegebenheiten etc. findet ausschließlich zwischen Experte und Einrichtung statt.

Anfragen gibt es bisher von Praxis-/Fachberatungen (z. B. vom Landkreis Prignitz), Trägern (z. B. der Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“, Greifswald), Kitas (z. B. die Kita Storchennest, Schönefeld), Akademien (z. B. die Albakademie), Kongressveranstaltern (z. B. der Deutsche Kitaleitungskongress), Schulen (z. B. die Grundschule Hahnstätten) und Verbänden (z. B. der Verband Bildung und Erziehung Rheinland Pfalz).

Nein. Jeder Experte kann so viele Aufträge annehmen, wie er möchte.

Ja. Falls es zu keiner Einigung wegen des Termins, Honorars etc. kommt, kann ein Auftrag natürlich auch abgelehnt werden. Es besteht die Möglichkeit, diese Anfrage dann in die Gruppe zu geben, sodass andere Experten den Auftrag bei Interesse übernehmen können.

  • Zuarbeiten zur Plattform (in Form von Datenerfassung für Expertenseite, Podcast, Blog, Video)
  • Rückmeldungen bei Anfragen innerhalb von 3 Arbeitstagen
  • Auftragserfassung für die Statistik
  • Zuverlässigkeit & Qualität

Nein. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot zur eigenen Weiterbildung. Wenn du nicht teilnehmen möchtest oder kannst, ist das deine Entscheidung.

Nein. Da die Experten häufig Soloselbständige sind, bekommen sie so den Raum zum Austausch. Wenn du nicht in die Gruppen möchtest oder kein WhatsApp hast, ist das deine Entscheidung.

Der Vertrag wird über ein Jahr geschlossen (zum ersten des folgenden Monats) und kann 3 Monate vor Ablauf von beiden Seiten gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert er sich um ein weiteres Jahr.