Hier findest du eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten (Q & A) für die Bewerbung als Bildungsexperte.
Nein. Wer Bildungsexperte werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ja. Jeder Experte bestimmt seine Themen selbst. Diese Themen können bereits in den Suchfiltern vorhanden sein. Ist ein Thema noch nicht vorhanden, wird dazu ein neuer Suchfilter angelegt, sodass die Bildungseinrichtungen es finden können.
Ja. Die Plattform ist für den deutschsprachigen Raum. Jeder Bildungsexperte gibt an, in welchen Städten / Bundesländern / Ländern er seine Themen als Präsenzveranstaltung anbietet und ob er für online stattfindende Veranstaltungen gebucht werden kann.
Die Anfragen der Einrichtungen werden direkt an die Experten übermittelt. Die Abstimmung zu Terminen, Honoraren, Themen, örtlichen Gegebenheiten etc. findet ausschließlich zwischen Experte und Einrichtung statt.
Anfragen gab es bisher von Praxis-/Fachberatungen (z. B. des Landkreises Prignitz), Trägern (z. B. dem Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“, Greifswald), Kitas (z. B. der Kita Storchennest, Schönefeld), Akademien (z. B. dem DRK-Bildungswerk), Kongressveranstaltern (z. B. dem Deutschen Kitaleitungskongress), Schulen (z. B. der Grundschule Hahnstätten) und Verbänden (z. B. dem Verband Bildung und Erziehung Rheinland Pfalz).
Nein. Jeder Experte kann so viele Aufträge annehmen, wie er möchte.
Ja. Falls es zu keiner Einigung wegen des Termins, Honorars etc. kommt, kann eine Anfrage natürlich auch abgelehnt werden. Wir empfehlen, diese Anfrage dann in die Gruppe zu geben, sodass andere Experten den Auftrag bei Interesse übernehmen können.
Nein. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot zur eigenen Weiterbildung. Wenn du nicht teilnehmen möchtest oder kannst, ist das deine Entscheidung.
Nein. Da die Experten jedoch häufig Soloselbständige sind, bekommen sie so den Raum zum Austausch. Wenn jemand nicht in die Gruppen möchte oder kein WhatsApp hat, ist das seine Entscheidung.
Der Vertrag wird über ein Jahr geschlossen (zum ersten des folgenden Monats) und kann 3 Monate vor Ablauf von beiden Seiten gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert er sich um ein weiteres Jahr.